K. (mit der Karre strafen, in die Karre senden, in Ketten [Kette] und Banden im Karn gehen, Strafe des Karrenschiebens) ist eine Zwangsarbeitsstrafe, die von manchen als Leibesstrafe (Schmidt, Einf. in die Gesch. der dt. StrafR.spflege, 186f.), von anderen als Vorform der Freiheitsstrafe (Krause, Die StrafR.spflege, 41; Fumasoli, 3) charakterisiert wurde. Eingeführt nach dem Vorbild der Opera publica des röm. Rechts (Fumasoli, 3; Krause, Gesch. des Strafvollzugs, 14, 22), wurde sie später als ...
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