„Kauf“ ist der allg. Ausdruck der Umgangssprache für das Umsatzgeschäft Ware gegen Geld, von der Seite des Erwerbers gesehen. Die dt. Privatrechtsdogmatik versteht unter K. einschränkend nur das obligatorische Geschäft (§§ 433ff. BGB, §§ 373ff. HGB) unter Ausschluss der abstrahierten Erfüllungsgeschäfte und Erfüllungshandlungen (Abstraktionsprinzip). I. Periode der Leges Die germ. Stämme (Germanen) fanden seit dem 4. Jh. im röm. Reich eine ausgeformte Umsatzordnung vor, insbes. ...
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