Die Begriffe „Kebse“ und „Kebskind“ (Kk.) sind seit dem SpätMA in Rechtsquellen belegt, während sich das Kompositum Kebsehe (Ke.) als Übersetzung von concubinatus (Konkubinat) erst im 18. Jh. durchsetzte.Als Kebse wurde eine Frau bezeichnet, die unter besonders missbilligten Umständen Geschlechtsverkehr hatte: So wird im Nibelungenlied (Hs. C, 847) Brünhild von Kriemhild als chebse (Ehebrecherin; Ehebruch) beschimpft, die Wormser Reformation IV 4, 5 (1498) definiert kebisch-kinder ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Kebsehe, Kebskind sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.