Der K. (auch kellerer, cellerarius, cellararius, cellarius; von lat. cella, cellarium [‚Keller‘, ‚Vorratskammer‘]) ist ein Beamter für die Wirtschafts- und Finanzverwaltung von Klöstern und Kirchengemeinden, von Grundherrschaften und Territorien. Seltener findet sich K. auch als Titel landesherrlicher Hofbeamter (Hofämter) in der Funktion des Mundschenken (Schenk). Dem Amt des K. verwandt ist das Amt des Meiers.Am frühesten tritt der K. als Amtsperson in der Wirtschaftsverwaltung der ...
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