K. (auch Kempfe, Kämpfe; mlat. campio, pugil), erstmals in den Liutprandi Leges 119 von 738 erwähnt (Brennecke, Kempfe, 700; ders., Lohnkämpfer, 32), war ein Fechter, der im Zweikampf (Gottesurteil) unter bestimmten rechtl. Voraussetzungen (Nottarp, 298f.; Hils Meister Johann, 224) für einen anderen gegen Lohn kämpfte bzw. kämpfen durfte (Wierschin, 45; Hils Der da sigelos wirt, 329), deshalb streng unterschieden war von dem kämpfenden Stellvertreter aus dem Kreis der Verwandten (magen) ...
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