In der Rechtssprache bezeichnet die Vokabel „Kind“ entweder ein Abstammungsverhältnis ohne Rücksicht auf das Lebensalter (Verwandtschaft) oder sie verweist auf den ersten Lebensabschnitt des Menschen (K.heit). Seit dem 19. Jh. befindet sich der altersspezifische K.begriff („Rechte des Kindes“) im Vordringen. Im Gegenüber „Eltern – Kind“ treffen Altersbezeichnung und Abstammungsverhältnis zusammen.1. Die rechtl. Stellung des K. resultiert aus der Familienverfassung ...
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