Lat. infanticidium, engl./franz. infanticide, dt. bis Anfang des 20. Jh. meist Kind(e)smord oder Kindermord. Grundsätzlich hat die Bezeichnung K. zwei Bedeutungen: Erstens kann damit die vorsätzliche Tötung eines Kindes durch Vater oder Mutter gemeint sein, die strafrechtl. in der Geschichte meist als reguläres Tötungsdelikt bzw. als Spezialfall des Verwandtenmordes (lat. parricidium) behandelt wurde (Strafe, Strafrecht). Weitaus häufiger, insbes. in der europ. NZ, wird unter K. jedoch ...
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