Lat. infanticidium, engl./franz. infanticide, dt. bis Anfang des 20. Jh. meist Kind(e)smord oder Kindermord. Grundsätzlich hat die Bezeichnung K. zwei Bedeutungen: Erstens kann damit die vorsätzliche Tötung eines Kindes durch Vater oder Mutter gemeint sein, die strafrechtl. in der Geschichte meist als reguläres Tötungsdelikt bzw. als Spezialfall des Verwandtenmordes (lat. parricidium) behandelt wurde (Strafe, Strafrecht). Weitaus häufiger, insbes. in der europ. NZ, wird unter K. jedoch ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Kindestötung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.