Das K. begegnet in den Rechtskreisen des Dienstrechts (Frondienst) und des Hofrechts. Es ist ein Vertrag (Gedinge) über die Zugehörigkeit von Kindern unfreier Eltern (Unfreie), wenn diese aus verschiedenen Ministerial-(Vasallen-)verbänden (Dienstrecht; Vasall, Vasallität; Ministeriale, Ministerialität) oder verschiedenen Grundherrschaften bzw. Gutsherrschaften (Hofrecht) stammen. Derartige Heiraten (Missheirat) versuchten Verbote zu unterbinden, wie etwa noch 1698 die Landesordnung für ...
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