I. Grundlagen In hist. Sicht ist die K. das Anrufen richterlicher Hilfe gegen erlittenes Unrecht (K. im weiteren Sinne). Sie ist die Form der Einleitung des Gerichtsverfahrens, weshalb sie zumeist im Gericht, im gehegten Ding erfolgt (K. im engeren Sinne). Da sie in diesem Fall einer gewissen Form nicht entbehren kann, spricht man auch von einer rechtsförmlich erhobenen K. Die Komposita Anklage, anklagen wurden noch im 15. Jh. gleichbedeutend mit K., beklagen, verklagen verwendet. Erst seit dem ...
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