„‘Klassenjustiz’ ist die Summe derjenigen Merkmale richterlichen Entscheidens, die den Interessen einer bestimmten sozialen Schicht eine größere Durchsetzungschance verleihen.“ (Lautmann). K. kann man auch verstehen als eine Rechtsanwendung, die durch ein im objektiven Interesse einer oder mehrerer Klassen verzerrtes Vorverständnis geleitet ist (Rottleuthner, K.?, 1).Die Bedeutung von K. changiert zwischen dem, was Karl Liebknecht der Justiz Ende des 19. Jh. vorwarf und dem, was ...
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