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Artikel Kleines Kaiserrecht
Band II

Kleines Kaiserrecht

Munzel-Everling, Dietlinde

Auszug aus dem Inhalt von Kleines Kaiserrecht

Das K. gilt als das jüngste der dt. Rechtsbücher, um 1340–1350 im Frankfurter Raum wohl von dem Reichsministerialen Rudolf von Sachsenhausen (ca. 1307–1370) verfasst, der Schultheiß in Frankfurt am Main, Burggraf in Friedberg und Lehnsmann von Ludwig dem Bayern und Karl IV. war. Das K. schließt zwar durch die Einteilung des Rechtstextes in Bücher mit kurzen Vorreden an die vorangehenden Rechtsbücher (Sachsenspiegel, Schwabenspiegel) an, ist aber rechtl. eigenständig. In 227 Kapiteln ...

Verweise

Kleines Kaiserrecht verweist auf folgende Stichwörter
Allmende Augsburg Burggraf Dortmund Frankenberger Stadtrechtsbuch Frankenspiegel Frankfurt am Main Friedberg Fulda Gerichtsverfahren Gerichtsverfassung Goslar Hofrecht Ingelheimer Oberhof Judeneid Kaiserrecht Köln Lübeck Markwald Rechtsbücher Rechtsspiegel Rechtsweisung Reichsministerialen Sachsenspiegel Schultheiß Schwabenspiegel Schöffen Soest Stadtrecht Wetterau

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kleines Kaiserrecht:
Landrechtsbücher

Schlagwort

Dem Stichwort Kleines Kaiserrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Rechtsbuch;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.kleines_kaiserrecht

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