Die „Gefangenschaft im Kloster“ (DWB) war einerseits „Teil der Machtgeschichte, nicht der Rechtsgeschichte“ (Erler). Namentlich im FrühMA kam sie nämlich u.a. gegen hochrangige polit. Gegner zum Einsatz, wenn man sich scheute, diese zu töten oder mit schweren Strafen zu belegen. Das Kloster galt dabei – wie später Burgen und Festungen (Festungshaft) – als besonders sicherer Verwahrungsort. Andererseits finden sich bereits seit der christl. Spätantike auch Belege für die K. als ...
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