Nach modernem Sprachempfinden ist das Wort „Knecht“ Korrelat zu „Herr“ und gehört in das Bezeichnungsfeld für Personen, die in einem untergeordneten Dienstverhältnis stehen. Diese Festlegung der Bedeutung ist das Ergebnis einer Entwicklung, die sich erst verhältnismäßig spät vollzogen hat. Zu Beginn der Überlieferung des Deutschen gehört kneht zu den Bezeichnungen für den Jugendlichen männlichen Geschlechts. So wird im Tatian das Kind Jesus (z.B. 9,13) wiederholt kneht ...
Schlagwort
Dem Stichwort Knecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.