Die autonome und von staatlichem Einfluss freie Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (kollektives Arbeitsrecht) setzt die Freiheit der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber voraus, sich zur Durchsetzung, notfalls im Arbeitskampf (Streik, Streikrecht), in „Koalitionen“ zusammenzuschließen, d.h. diesen anzugehören (positive K.) oder auch, dies nicht zu wollen (negative K.). In der Bundesrepublik Deutschland ist dies durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes für jedermann und für ...
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