Die K. bezeichnen eine Auseinandersetzung zwischen preuß. Staat (Preußen) und kath. Kirche in den 1815 erworbenen, mehrheitlich kath. Westprovinzen zwischen 1837 und 1841. Es ging um die konfessionellen Mischehen, bei denen die Regelungen des preuß. Staatskirchenrechts und des kanonischen Rechts hinsichtlich der Kindererziehung einander entgegenstanden. Da die kirchl. Heirat (Trauung) zugleich die bürgerliche Ehe begründete – nur im Gebiet des rheinischen Rechts gab es die Zivilehe –, ...
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