Der Begriff passt zunächst auf alle Lager, welche der König mit seinem Gefolge abhielt. Im speziellen Sinn scheint er erst von der Forschung eingeführt worden zu sein (das DRW VIII, 1991, kennt nur „Lager“). Danach bestand ein Zusammenhang mit der Königswahl und der Königskrönung. Der Gewählte hatte (vermutlich wohl seit dem Interregnum) gewohnheitsrechtl. (Gewohnheitsrecht) vor der Krönungsstadt eine gewisse Zeit sein Lager aufzuschlagen, um evtl. Konkurrenten (Gegenkönigen) die ...
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Dem Stichwort Königslager ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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