Als K. bezeichnet man im Besitz des Königs befindliche repräsentative Anlagen mit einem zumeist vergleichbaren Ensemble von Bauten in jedoch individueller Gestaltung. Dem dt. Begriff „Pfalz“ liegt das lat. palatium zu Grunde, das sich vom Hügel Palatin (Palatinus) in der Stadt Rom herleitet; vgl. die Etymologie von dt. „Palast“. Die röm. beziehungsweise päpstl. Ausgestaltung des vielschichtigen Prachtbaues auf dem Palatin hatte zudem eine bautypologische Vorbildfunktion für die ...
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