I. Zur polit. Funktion der Wahl Polit. Herrschaft, soll sie Bestand haben, bedarf des Konsenses des Herrschenden und der Beherrschten. Wahl ist ein förmliches Verfahren, das diesen Konsens gewährleisten soll. Aus der Zahl der potentiellen Wähler einen kleineren Kreis von Wahlberechtigten auszusondern, reduziert die Komplexität möglicher Wahlentscheidungen. Gering entwickelte Kommunikationstechnik begünstigt in großen Reichen die Neigung, das Wahlrecht auf einzelne soziale Gruppen ...
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