Die K. ist eine Form der Personenhandelsgesellschaft (Handelsgesellschaften), bei der ein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter, der Komplementär, mit Gesellschaftern kooperiert, deren Haftung auf ihre Kapitaleinlage begrenzt ist, sobald sie diese geleistet haben (Kommanditisten). Die Idee einer solchen gesellschaftsrechtl. Arbeitsteilung lässt sich bis ins MA zurückverfolgen, wo bereits bei der im mediterranen Seehandel (Seerecht, Seehandelsrecht) massenhaft eingesetzten ...
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