K. (Beauftragte, mlat. commissarius) sind (im engeren Sinne) von Staaten oder völkerrechtl. Organisationen (Völkerrecht) mit bestimmten außerordentlichen hoheitlichen Aufgaben betraute Personen, wobei diese Sonderaufträge in der Regel zeitlich und sachlich eingegrenzt sind. Im weiteren Sinne wird der Begriff für jede Art Auftrag von unterschiedlichsten Herrschaftsträgern und für die verschiedensten Arten der Erledigung mannigfaltiger hoheitlicher Aufgaben verwendet. Dementsprechend tritt ...
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