K. sind institutionalisierte Ausformungen delegierter Tätigkeiten, die auf einer zeitlich und inhaltlich begrenzten Übertragung obrigkeitlicher Rechtsprechung und Regierungsgewalt (Obrigkeit) basieren. Auf landesherrlicher Ebene wird dem kommissarischen Institut für den Ausbau frühneuzeitlicher Staatlichkeit (Staat) eine entscheidende Funktion zuerkannt. Der mit Auftrag und Vollmachten versehene Kommissar agierte als unmittelbar Beauftragter der fürstlichen Gewalt im Bereich der Militär- ...
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