K. bezeichnet einen Zuständigkeitsstreit zwischen zwei oder mehr staatlichen Stellen. Erklären sich beide Stellen in derselben Sache für zuständig, spricht man von einem positiven K., erklären sich beide für unzuständig, von einem negativen K.Im modernen Rechtsstaat bestehen je nach Ausgestaltung des Streits besondere Vorschriften zur Lösung eines derartigen Konflikts. Bei dem heute v.a. relevanten Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten (Zuständigkeit der Gerichte) verschiedener ...
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Dem Stichwort Kompetenzkonflikt ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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