Die Beilegung von Konflikten erfolgte im MA sowohl in gerichtlichen wie außergerichtlichen Formen. Dabei standen beide Wege in einem komplexen Verhältnis zueinander und wurden auch im Zuge ein- und desselben Konfliktes beschritten. So konnten gerichtliche Entscheidungen dank einer gütlichen Einigung aufgehoben werden (Sühne, Sühneverträge). Selbst die Inhaber der Gerichtsgewalt zogen zuweilen eine einvernehmliche Lösung vor, weil die Umsetzung eines Urteils in einer Zeit ohne staatliches ...
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