Auszug aus dem Inhalt von Konsilien, Konsiliensammlungen
Unter Konsilien (K.) versteht man in der europ. Rechtswissenschaft seit dem Ausgang des MA die nach scholastischer Methode (Scholastik) aufgebauten schriftl. Gutachten von Rechtsgelehrten oder jur. Gremien über streitige Rechtsfälle. In Italien (Reichsitalien) und Deutschland haben sie für die Rechtspraxis und -fortbildung, insbes. für die Ausbreitung der Rezeption des römischen Rechts, eine überragende Bedeutung gespielt. Aber auch in anderen europ. Ländern gab es – nach Umfang und ...
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