Der aus dem Lateinischen entlehnte Begriff K. zeigt in seiner grundsätzlichen Bedeutung ‘Versammlungsort’ bzw. ‘Versammlung’ zunächst nur wenig spezifischen Charakter. Erst mit seiner Verwendung in der röm. Kaiserzeit und dann v.a. in der christl. Kirche fokussiert sich der Inhalt auf die Bezeichnung der Versammlung eines Gremiums hoher Würdenträger. Seine charakteristische Bedeutung und sein herausragendes Gewicht erhielt der Begriff in der Folge der Reformation Martin Luthers mit ...
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