K., lat. continuitas, bezeichnet in den Geschichtswissenschaften die Annahme bzw. das Vorhandensein gleichbleibender Elemente im hist. Verlauf. Gegenbegriffe sind Diskontinuität, Zäsur oder Zufall.Der Terminus wurde 1857 durch Johann Gustav Droysen für die Geschichtswissenschaften fruchtbar gemacht. In der Rechtsgeschichtswissenschaft spielte K. zunächst v.a. eine Rolle in Debatten um das Verhältnis zwischen Antike und MA (Römisches Vulgarrecht). Röm. K. diskutierten etwa Alfons Dopsch ...
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