K., auch laufende Rechnung genannt, ist ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen, vereinbart mit dem Inhalt, die gegenseitigen Geldforderungen in eine gemeinsame Rechnung aufzunehmen und zu verrechnen, um die Abwicklung der gegenseitigen Verbindlichkeiten zu vereinfachen. Im Zweifel soll die Verrechnung jeweils zum Abschluss einer Rechnungsperiode erfolgen. Erkennt der Schuldner den Überschuss (Saldo) an, so entsteht eine abstrakte Forderung für den Gläubiger.Eine Frühform ist die Praxis ...
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