I. Begrifflichkeiten und Typen Abgeleitet vom Ausdruck concilium kennzeichnet der Begriff „Konzil“ eine Versammlung von Klerikern, v.a. Bischöfen, die als Gremium der kath. Kirche in der Form von canones bindende Regelungen erlassen (Kanonisches Recht). K. sind ebenso wie Synoden Kollegialorgane kirchl. Leitung, doch reicht ihre Autorität weiter, weil sie nach kath. Verständnis die Verbindlichkeit von Glaubenssätzen festsetzen können. Dem entspricht die bereits bei Cyprian von ...
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