K., mlat. census capitis, capitale, capitum u. a., in den Quellen auch als Kopf-, Haupt-, Leibgeld, -zins, -steuer, Kopfschatz bezeichnet, ist eine Personalabgabe, die als direkte Steuer vom Steuerschuldner selbst bezahlt werden musste und nicht auf Dritte übertragbar war.Als einfachste Form der Personen- bzw. Pauschalsteuer knüpfte sie überwiegend an äußere Merkmale des Steuerpflichtigen, wie etwa Bürgereigenschaft (Bürger), Religion, Volksangehörigkeit (Volk) oder Wohnort (Wohnsitz) ...
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