Kostgeld und Kostpfennig, seltener auch K., sind zeitlich und räumlich weit verbreitete Quellenbezeichnungen für das aus den verschiedensten Rechtsgründen für Verköstigung oder auch anstelle einer eigentlich geschuldeten Verköstigung gezahlte Geld. Außerdem ist K. ein von Wilhelm Ebel geprägter wiss. Begriff zur Bezeichnung eines Vertragstyps (Vertrag), den Ebel aus Einträgen in den Stadtbüchern einiger Städte lübischen Rechts (Lübeck, Rostock, Wismar, Kiel, Reval) konstruiert hat. ...
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