K. (auch Kranenrecht, lat. ius geranii) hat drei Bedeutungen, die alle im Zusammenhang mit Handel und Transport stehen. Um Kräne beim Kirchenbau usw. geht es also nicht. K. kann zum einen das Recht sein, einen Kran an einem Hafen oder einer anderen öffentlichen Ladestelle zu betreiben. Für das Benutzungsentgelt für den Kran findet sich im 17. Jh. die Bezeichnung Kranenakzise. Zum anderen kann K. als Synonym zu Kranengerechtigkeit die Berechtigung bezeichnen, Waren durch einen Kran ...
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