Bis heute wird das K. des Preuß. Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 14.06.1882 als Durchbruch eines modernen, rechtsstaatl. Polizeiverständnisses wahrgenommen (Rechtsstaat). Das Gericht beschränkte darin und in einem sehr ähnlichen Urteil – dem ersten K. zwischen den gleichen Parteien zwei Jahre zuvor – die Zuständigkeit der Polizei auf den Bereich der Gefahrenabwehr, und zwar sowohl für Polizeiverordnungen (Verordnung), also legislative Tätigkeit der Polizeibehörden, als auch für ...
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