Als K. wird eine Form organisierter Gewaltanwendung bezeichnet, bei der die konfligierenden Akteure polit. und/oder wirtschaftliche Interessen mit Gewalt durchzusetzen versuchen. Wendet nur eine Seite Gewalt an und ist die andere dieser wehrlos ausgeliefert, spricht man von Überfall, Massaker oder Völkermord. Carl von Clausewitz (644) bemerkt, dass „der eigentliche Begriff des Krieges nicht mit dem Angriff [entsteht], weil dieser nicht sowohl den Kampf als die Besitznahme zum absoluten Zweck ...
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