„Kriegsartikel“ ist die seit dem 17. Jh. ganz übliche Bezeichnung für die schriftl. fixierten rechtl. Regelungen, welche das Militär und dessen Einsatz im Krieg zum Gegenstand haben: „Kriegs-articel sind diejenigen gesetze, die der, so in kriegs-dienste tritt, zu halten feyerlich durch den schwur zur fahne angelobet“ (Zedler XV, 1899). Sie speisen sich vornehmlich aus (Kriegs-)Gewohnheitsrecht (Gewohnheitsrecht; Kriegsrecht) und landesherrlicher Gesetzgebung. Der Begriff lehnt sich ...
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