Schon Friedensverträge der Antike enthalten Bestimmungen, nach denen der Besiegte dem Sieger neben der Abtretung von Gebiet und der Auslieferung von Vermögensgegenständen (insbes. von Beutegut [Beute] und Kriegsgerät) Zahlungen zu leisten hat. Nur in der theoretischen Begründung, nicht in der Sache, besteht darin ein Unterschied zur neuzeitlichen K., die als Terminus in der neuesten Entwicklung durch den der Reparationen verdrängt wurde.Im MA zielen Gerechter Krieg und rechtmäßige Fehde ...
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