Auszug aus dem Inhalt von Kriegsverbrecherprozesse
Der Begriff K. erscheint in zwei unterschiedlichen Bedeutungen. Die enge Verwendung des Begriffs bezieht sich lediglich auf „Kriegsverbrechen“ im jur. Sinne. Die häufigere, weite Begriffsverwendung bezieht die Straftatbestände (Straftat) des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Verbrechen gegen den Frieden (Aggression) mit ein. I. Historischer Ausgangspunkt Ihren hist. Ausgangspunkt haben die K. im Kriegsvölkerrecht (Kriegsrecht) oder humanitären Völkerrecht ...
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