Aus kroatischen Fürstentümern (9. Jh.) entstand Anfang des 10. Jh. das Kgr. K., welches Dalmatien, K. und Slawonien umfasste. Zwischen 1102 und 1918 besaß es – bei unterschiedlicher räumlicher Ausdehnung – eine ausgeprägte Autonomie innerhalb des Kgr. Ungarn bzw. der Habsburger Monarchie (Habsburg). Die Grundlage des ma. Rechtssystems und der Gesellschaftsordnung war auch in K. der abendländische Typ des Feudalismus, mit dem dem König unterworfenen Ban (der jeweils höchste ...
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