Der Begriff ist nicht quellengemäß, offenbar erst im Lehnrecht des späten 18. oder frühen 19. Jh. entstanden, von der neueren rechtsgeschichtl. Literatur aber öfters verwandt (Ganshof, Mitteis). Er verbindet die zwei klass. Elemente des Lehnswesens: eine persönliche vasallitische Treubeziehung zum König und die Innehabung von Lehen aus Reichsgut oder Krongut. Nach der Kritik von Susan Reynolds geht die neuere Forschung jedoch, jedenfalls für die Zeit vor dem 12. Jh., nicht mehr von einer ...
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