K. ist die vorsätzliche Förderung zwischenmenschlicher sexueller Handlungen, die bereits im röm. Recht als lenocinium bestraft wurde. Das deutsche Wort (mnd. koppelie, mhd. koppelen = verbinden) hat erst im 16. Jh. diese spezielle Bedeutung erhalten. Im MA waren strafbar einerseits die Anstiftung oder Beihilfe zur sog. Unzucht, andererseits aber auch die Förderung einer unerlaubten Ehe, sei es, dass diese ohne Einwilligung des Muntwalts geschlossen wurde oder – häufiger – die ...
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