Unter einer K. versteht man eine von mehreren Berechtigten gemeinsam wahrgenommene Stimme in einer Ständeversammlung (Stände, Ständewesen) namentlich im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Während in dessen Fürstenrat (Kurien) die Reichsfürsten für ihr Territorium je eine volle „Virilstimme“ führten, wurde den Reichsgrafen und -prälaten nur ein vermindertes Stimmrecht in Form von K. eingeräumt und so der Einfluss der Reichsfürsten gesichert. Dabei hatten ...
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