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Artikel Kurien
Band III

Kurien

de Wall, Heinrich

Auszug aus dem Inhalt von Kurien

Das Wort „Kurie“ hat in der Rechtsgeschichte mind. zwei unterschiedl. Bedeutungen: Zum einen werden ständische Untergliederungen von Ständeversammlungen (Stände, Ständewesen), insbes. des Reichstages des Alten Reiches (Heiliges Römisches Reich), als K. bezeichnet (dazu 1.). Zum anderen werden die Gesamtheit der Behörden und Einrichtungen, die dem Papst (C 360 f. CIC: Röm. K., Corpus Iuris Canonici) oder einem Diözesanbischof (Bischof) der röm.-kath. Kirche (C 469 CIC: DiözesanK.) ...

Verweise

Kurien verweist auf folgende Stichwörter
Adel Bischof Brandenburg Böhmen Corpus Iuris Canonici Erbrecht Franken Goldene Bulle Heiliges Römisches Reich Herrenhaus Kirche Kurfürsten Kuriatstimme König Königswahl Landschaft Landstädte Landstände Mainz Reformation Regensburg Reichsexekutionsordnung Reichsfürsten Reichsstädte Ritter Salzburg Schwaben Stimmrecht Stände, Ständewesen Territorium Westfalen Wetterau Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kurien:
Abstimmung Fürstenkollegium Goldene Bulle Heiliges Römisches Reich Hessen Kuriatstimme Landstände Landständische Verfassungen Libri Feudorum Protonotarius Apostolicus Ratsverfassung Rechtsritual

Schlagwörter

Dem Stichwort Kurien sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Papst; Bischof; Kirche und Kirchenrecht; Verwaltung und Verwaltungsrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.kurien

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