K. waren jene Territorien im Heiligen Römischen Reich, mit welchen die spezifischen Rechte der Kurfürsten untrennbar verbunden (auf diese radiziert) waren. Diese Rechtsstellung ergab sich v.a. aus der Goldenen Bulle von 1356, aus Reichsgesetzen der NZ (Reichsgesetzgebung) und den Wahlkapitulationen. K., Wahlrecht der Kurfürsten und ihre Erzämter waren untrennbar miteinander verbunden. So wie Wahlrecht und Erzamt unterlagen daher auch die K. der Unteilbarkeit. Diese Unteilbarkeit festigte die ...
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