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Artikel Kurwürde
Band III

Kurwürde

Bünz, Enno

Zu finden in der 18. Lieferung, Band III

Auszug aus dem Inhalt von Kurwürde

Der Begriff „Kurwürde“ (lat. electoratus) kommt erst im 17. Jh. vor (Prager Reichsabschied 1635), ist von der Sache her aber natürlich wesentlich älter und bezeichnet das besondere Amt eines Kurfürsten, in dessen Zentrum das Recht zur Königswahl sowie die Teilhabe am Reich (Kurverein, Kurkolleg bzw. Kurfürstenrat) stand. Die Bedeutung der K. wurde durch besondere Insignien wie den mit Hermelin besetzten Kurhut (ein Exemplar aus dem 17. Jh. in der Rüstkammer der Staatl. Kunstsammlungen ...

Verweise

Kurwürde verweist auf folgende Stichwörter
Amt Baden Bayern Brandenburg Böhmen Habsburg Hannover Hessen Hofmeister Hut Insignien Kaiser und Reich Kurfürsten Kurpfalz Kurverein Köln König Königswahl Niederlande Preußen Primogenitur Reformation Regensburg Reich Reichsacht Reichsdeputationshauptschluss Reichssteuern Reichsvikariat Sachsen Salzburg Schwert Säkularisation Tirol Toskana Trier Truchsess Wahlkapitulation Wittenberg Württemberg Würzburg Österreich

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Kurwürde:
Bischof Goldene Bulle Hessen Jena Kammergericht, preußisches Karl I. Ludwig (1617-1680) Konsistorium Kurpfalz Landesteilungen Ludwig der Bayer (1282-1347) Maximilian I. von Bayern (1573-1651) Ornat

Schlagwörter

Dem Stichwort Kurwürde sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Kurfürst; Heiliges Römisches Reich; Verfassung und Verfassungsrecht; Kaiser; König;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.kurwuerde

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