Der vermutlich erst im 18. Jh. auftauchende Begriff K. (lat. res non multae deliberationis) ist kein Fachterminus der Rechtssprache. Er bedeutet ganz allgemein mit einem oder mit etwas kurzen procesz machen. Im Rechtssinn ist meist ein Strafprozess gemeint, in dem der Beschuldigte ohne Beachtung rechtsstaatl. Verfahrensgarantien (Anklage; Gesetzlicher Richter; Unabhängigkeit des Richters; Strafverteidigung; Rechtliches Gehör; Öffentlichkeit; Rechtsstaat) verurteilt wird. Derartige zur ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Kurzer Prozess sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.