K. (m., Pl. Kuxe) bezeichnet einen Anteil an einer bergrechtlichen Gewerkschaft oder kurz einen Berg- oder Grubenteil. Der Begriff wurde in der Form cuccus zuerst in einer lat. Urkunde von 1327 in Böhmen verwendet, in welcher die Aufteilung des Bergwerks (Bergrecht, Bergregal) erläutert wird (Veith, 311). Im 15. Jh. erscheint K. dann in sächs. Urkunden und Bergbauakten als Kukus, Kux, Kucks, Guggs. Die Schreibungen variieren. Die Besitzer der K.e werden nun verbreitet Gewerken genannt. ...
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