L., auch „Botschaftszeichen“, „Umlauf- oder Gebotszeichen“, „Beglaubigungszeichen“, dienen in der schriftlosen Gesellschaft der Übermittlung von Nachrichten aller Art. Die Zeichen können akustischer, optischer oder gegenständlicher Natur sein. Glocken läuten die Gemeindeversammlung ein, kündigen Arbeitsantritt und -abschluss an, läuten die Polizeistunde ein oder warnen vor Unbill (Feuerglocke, Sturmglocke), wie auch das Horn des Türmers oder der Ruf des Nachtwächters. Beim ...
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