L. ist ein von der Wissenschaft geprägter Sammelbegriff zur Erfassung einer Vielzahl von Rechtsquellen des späten MA und der frühen NZ, die sich in Form und Inhalt durchaus unterscheiden. Gemeinsam ist den L., dass sie den ländlichen Lebensbereich regeln, also nach der im späten MA vorherrschenden Wirtschaftsform v.a. den bäuerlichen Bereich, und dass sie nur lokale Geltung für den enger umrissenen Rechtskreis einer Herrschaft oder einer bestimmten Personengruppe haben.Der Begriff der L. ...
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Dem Stichwort Ländliche Rechtsquellen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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