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zur deutschen Rechtsgeschichte
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Artikel Läuterung
Band III

Läuterung

Oestmann, Peter

Auszug aus dem Inhalt von Läuterung

Unter L. (auch Leuterung, Leuteration) versteht man rechtshistorisch zweierlei. Zum einen geht es um die Möglichkeit für Parteien – teilweise auch für ein Gericht – Prozesshandlungen oder Entscheidungen besser zu erklären (dazu I.). Zum anderen bezeichnet L. im technischen Sinne ein Rechtsmittel des sächsischen Rechts (Prozess, sächsischer). Zu beiden Aspekten ist der Forschungsstand sehr schlecht. Literatur aus der Zeit seit Gerhard Buchda (Autor des gleichnamigen Art. der 1. Aufl. ...

Verweise

Läuterung verweist auf folgende Stichwörter
Aktenversendung Appellation Formstrenge Gericht Heiliges Römisches Reich Kirchenordnung Oberappellationsgericht Partikularrecht Prozess, sächsischer Prozessgefahr Rechtskraft Rechtsmittel Reichshofgericht Reichshofrat Reichskammergericht Revision Richter Sachsen Schöffenstuhl Strafprozess Untergerichte Urteil Urteilsbegründung Urteilsschelte Vollstreckung Wechsel, Wechselrecht Zeugen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Läuterung:
Aktenversendung Prozess, sächsischer Rechtsmittel

Schlagwörter

Dem Stichwort Läuterung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Prozess und Prozessrecht; Gerichtsverfahren;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.laeuterung

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