Als L. wird die Investitur in ein kirchl. Amt durch einen Laien bezeichnet. Die L. ist im FrühMA zunächst für die Niederkirchen gängige Praxis. Sie baute auf dem Eigenkirchenwesen auf (Eigenkirche) und wurde von kirchl. Seite akzeptiert. Dieser schließlich auf Bischofskirchen übertragene Investiturbrauch war entscheidend für den Erfolg der ottonisch-salischen Reichskirchenpolitik (Reichskirche im Mittelalter), da er dem König erlaubte, ihm vertraute Personen als Reichsbischöfe, ...
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