Der 1509 erstmals gedruckte L. ist das bedeutendste Rechtsbuch der frühen NZ. Gemeinsam mit dem Klagspiegel (um 1436) prägte er die neu aufkommende Literaturgattung der Rechtsbücher der Rezeptionszeit (Rezeption des römischen Rechts). Durch diese sollten die röm.-kan. Rechtsinhalte (Kanonisches Recht) in möglichst allgemeinverständlicher dt. Sprache den damals häufig nicht-studierten Rechtspraktikern nahe gebracht werden. Auch sollte damit die Rezeption des röm. Rechts außerhalb der ...
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